Die Entscheidung, eine gemeinnützige Stiftung zu gründen, ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines nachhaltigen positiven Einflusses auf unsere Gesellschaft und Ihre Werte und Visionen auf die nächste Generation zu übertragen. Ihre Stiftung kann Veränderungen anstoßen, indem sie in Bereiche investiert, die Ihnen am Herzen liegen. Sie kann Bildungschancen eröffnen, die Umwelt schützen, medizinische Forschung unterstützen oder die Künste fördern. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Es ist auch eine Möglichkeit, Ihr Erbe zu sichern und die Welt zu verbessern.
Wir laden Sie ein, diesen Weg mit uns zu gehen. Lassen Sie uns gemeinsam eine bessere Zukunft gestalten.
Gründe, die für eine gemeinnützige Stiftung sprechen
Weshalb die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung eine kluge Entscheidung sein könnte.
Steuerliche Vorteile
Eine gemeinnützige Stiftung profitiert von vielen Steuervergünstigungen. Im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung sowie im Zweckbetrieb zahlt die Stiftung keine Ertragssteuern. So bleibt mehr Kapital zur Umsetzung Ihrer Herzensprojekte.
Langfristige Vermögenssicherung
Eine Stiftung ermöglicht es, das Vermögen und die eigenen Werte zu bewahren und sie für einen bestimmten (gemeinnützigen) Zweck einzusetzen, auch über das eigene Leben hinaus.
Erbschaftsteuerentlastung
Die Übertragung von Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung ist von der Erbschaftsteuer befreit.
Minderung von Pflichtteilsansprüchen
Mit einer Stiftung können Sie Pflichtteilsansprüche mindern oder vermeiden.
Gutes tun
Mit einer gemeinnützigen Stiftung können Herzensangelegenheiten umgesetzt werden wie bspw. soziale, kulturelle oder Umweltprojekte.
Langfristige Wirkung
Eine Stiftung kann langfristige Auswirkungen haben und über Generationen hinweg positive Veränderungen bewirken. Die Stiftung wird für die Ewigkeit gegründet.
Gemeinschaft aufbauen
Durch die Gründung einer Stiftung können Sie eine Gemeinschaft von Gleichgesinnten aufbauen, die sich für ähnliche Ziele engagieren.
Erwägen Sie eine Stiftungsgründung, um Ihr Vermögen sinnvoll für gemeinnützige Zwecke einzubringen? Dann lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie entwickeln.
Von der Idee zur Umsetzung – wir begleiten Sie durch alle Phasen der Stiftungsgründung
Eine Stiftung zu gründen ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung und fundiertes Fachwissen erfordert. Unsere Grafik bietet Ihnen einen klaren Überblick über die einzelnen Phasen und deren Anforderungen. Von der ersten Idee über die rechtliche Struktur bis hin zur operativen Umsetzung – wir sind an Ihrer Seite.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Steuerberater und gestalten Sie Ihre Stiftung nachhaltig und erfolgreich.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vision verwirklichen.
Laufende Beratung
FAQ zur gemeinnützigen Stiftung
Was ist eine gemeinnützige Stiftung?
Eine gemeinnützige Stiftung fördert Stiftungszwecke, die dem Gemeinwohl dienen. Die Gemeinnützigkeit einer Stiftung muss bei dem jeweiligen Finanzamt am zukünftigen Sitz der Stiftung bzw. des Treuhänders beantragt werden. Das Finanzamt wacht über die Einhaltung der gemeinnützigen Ziele. Es muss beachtet werden, dass es für gemeinnützige Stiftungen in den deutschen Bundesländern unterschiedliche Landesstiftungsgesetze gibt.
Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?
Fast 95 Prozent aller deutschen Stiftungen sind gemeinnützige Stiftungen. Denn diese erhalten vom Staat eine Freistellung von Schenkung- und Erbschaftsteuer, d.h. die Stiftung erhält das Vermögen ohne Abzüge. Die jährlichen Erträge der Stiftung außerhalb des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind von den Ertragsteuern befreit. Bei der Umsatzsteuer beschränkt sich diese auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und ggf. den Zweckbetrieb. Bei der Stiftungsgründung kann einmalig ein Betrag bis zu 1 Million Euro – auf bis zu zehn Jahre verteilt – bei der Einkommensteuer abgesetzt werden, wenn die Übertragung in den Grundstock überführt wird. Für sonstige Spenden oder Vermögensüberführungen ist generell der Höchstbetrag von 20 Prozent von den gesamten Einkünften zu beachten.
Wie prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit?
Die Gemeinnützigkeit der Stiftung / des Vereins wird im Rahmen einer Steuerprüfung vom Finanzamt rückwirkend überprüft. Werden die gemeinnützigen Vorschriften eingehalten, wird dies über einen sogenannten Freistellungsbescheid beschieden. Bei der Steuererklärung reichen gemeinnützige Vereine den Vordruck KST 1B, die Anlage Gem 1 bzw. Gem 1A ein.
Worauf achtet die Stiftungsaufsicht?
Die Aufgaben der jeweiligen Aufsichtsbehörden sind:
Genehmigung und Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung
Überwachung dass die tatsächliche Geschäftsführung mit der Satzung übereinstimmt
Kontrolle der Erhaltung des Stiftungsvermögens und zeitnahe Verwendung der Erträge
Genehmigung von Beschlüssen, Satzungsänderungen, Zusammenlegung oder Aufhebung der Stiftung durch die Anzeige des zuständigen Stiftungsorgans
Bleibt bei einer Stiftung das eingebrachte Kapital erhalten?
Der Kapitalerhalt ist das wesentliche Kriterium einer Stiftung. Werden Vermögenswerte auf eine gemeinnützige Stiftung in das Grundstockvermögen übertragen, müssen diese Werte bewahrt werden (nominal, ggf. je nach Satzung auch real). Die Stiftungszwecke werden Dank der jährlichen Erträge erfüllt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit der Errichtung einer sog. „Verbrauchsstiftung“, die aufgrund der satzungsgemäßen Vorgaben das Stiftungskapital z. B. innerhalb von mindestens 10 Jahren verbrauchen soll (in ähnlich hohen Beträgen pro Jahr). Bei sogenannten Hybridstiftungen muss nur das Grundstockvermögen erhalten bleiben. Das Vermögen, welches den sonstigen Rücklagen zugeführt wurde, kann verbraucht werden.
Wann verliert eine Stiftung ihre Gemeinnützigkeit?
Eine gemeinnützige Organisation darf ihre Mittel nur für gemeinnützige und gleichfalls satzungsgemäße Ziele einsetzen. Außerdem muss die tatsächliche Geschäftsführung mit der Satzung übereinstimmen.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie unter FAQ.
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